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EU-Digitalpolitik: Was interessiert mich mein Gesetz von gestern?

Am 19. November 2025 hat die EU-Kommission ein Digital-Omnibus-Paket vorgeschlagen. Was nach einer Maßnahme für autonom fahrende Busse in Göteborg, Bordeaux oder Plowdiw klingt, ist ein Gesetzesvorschlag, mit dem zahlreiche bestehende Digitalgesetze der EU geändert werden sollen. Viele dieser Gesetze, wie das KI-Gesetz oder das Datengesetz, wurden erst in den letzten Jahren erst beschlossen und gelten teilweise noch gar nicht vollständig, sollen jetzt aber wieder geändert werden.

09. 02. 2026

Ziel der EU-Kommission ist, mit Vereinfachungen und der Deregulierung für Wirtschaftswachstum in der EU zu sorgen. Auch in anderen Bereichen wie Landwirtschaft, KMUs, Autobau oder Chemikalien sollen bestehende EU-Gesetze vereinfacht und dereguliert werden. Das Digital-Omnibus-Paket ist also ein Teil einer umfassenderen Strategie der EU-Kommission bestehende Gesetze anzupassen.

Interessiert Ihr Euch grundsätzlich für EU-Themen und AI? Dann lest auch unseren Blogbeitrag zum EU AI Act.

Was steht in dem Gesetzesvorschlag?

Im Kern besteht der Digital-Omnibus aus zwei Teilen: Änderungsvorschläge des Gesetzes der EU für Künstliche Intelligenz und Änderungsvorschläge der Datengesetze.

Die KI-Verordnung ist 2024 in Kraft getreten und soll in mehreren Umsetzungsfristen gelten. Im Sommer 2026 sollen laut KI-Gesetz die Regeln für die Anwendungen von Hochrisiko-KI-Systemen gelten. „Hochrisiko“ meint KI-Systeme in Anwendungsbereichen wie Gesundheit, Sozialleistungen, Asyl und Migration, Personalmanagement und Justiz. Diese Umsetzungsfrist soll nun laut Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission verschoben werden. Außerdem soll es nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft erlaubt sein, KI-Modelle mit personenbezogenen Daten zu trainieren.

Für eine bessere Regulierung der Datennutzung sollen vor allem die Datenschutzgrundverordnung, das Datengesetz und das Daten-Governancegesetz angepasst werden. Eine rechtliche Grundlage für eine allgemeine Cookie-Präferenz soll die allgegenwärtigen nervigen Cookie-Banner auf Webseiten verschwinden lassen. Der Kommissionsvorschlag sieht auch vor, die Definition personenbezogener Daten geändert wird. Pseudonymisierte (personenbezogene) Daten würden damit nicht langer als personenbezogen und damit besonders schützenswert gelten. Ein anderer Vorschlag soll den mit dem Datengesetz vereinfachten Wechsel von Cloud-Anbietern unter bestimmten Bedingungen wieder erschweren.

Warum ist das für die Wohlfahrtspflege und die Sozialwirtschaft wichtig?

Vereinfachungen der Digitalgesetze sind an einigen Stellen sinnvoll. Die Omnibus-Vorschläge würden bisherige Regelungen allerdings stark ändern, Ausnahmen schaffen und die Rechte von Bürger:innen und Klient:innen beschneiden. Ein paar Vorschlagsinhalte sind für soziale Träger möglicherweise hilfreich, andere ziemlich sicher nachteilig.

Um die Nutzung digitaler Tools für soziale Träger tatsächlich zu erleichtern, sind folgende Maßnahmen notwendig, die der Kommissionsvorschlag nicht adressiert:

1) Gesetze nicht aktionistisch (grundlegend) ändern. Viele Träger bei Organisationen haben bei Rechtsunsicherheit kaum Möglichkeiten juristische Fragen detailliert zu klären;

2) europäische und nationale Behörden sollten befähigt werden, ihre Aufsichtspflichten wahrnehmen zu können, und Organisationen je nach Sektor angepasste Unterstützung anbieten, wie sie die jeweils relevanten Regeln einhalten können;

3) einheitliche und sichere Standards und Schnittstellen;

4) eine angemessene Refinanzierung digitaler Ausstattung der Einrichtungen und Dienste.

Diese größeren Anliegen wie auch spezifischere Änderungsvorschläge des Gesetzesentwurfs werden wir in den Gesetzgebungsprozess einbringen, um Bürgerrechte zu bewahren und Trägern die Nutzung digitaler Anwendungen zu erleichtern.

Autor*in

Tobias Kutschka

Referent der EU-Vertretung des Deutschen Caritasverbandes in Brüssel

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